Résumé
Die hier vorgestellte Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie die Heinrichstrasse in Uster, ein zentral gelegenes
Einfamilienhaus-Quartier mit einer feingliedrigen Parzellenstruktur und eben solcher Eigentumsverhältnisse,
verdichtet und zu einem Quartier mit Zentrumsfunktionen umgewandelt werden kann und welche baurechtlichen
Vorkehrungen getroffen werden müssen, um diese Entwicklung zu steuern.
Der Studie liegen die Annahmen zugrunde, dass der wirtschaftlich Druck dank seiner hervorragenden
Verkehrslage auf das heutige Einfamilienhaus-Quartier wächst, dass aber eine grossflächige Erneuerung auf
Grund der kleinteiligen Eigentumsverhältnisse unrealistisch ist.
Der Vorschlag geht von einer mehrere Jahrzehnte dauernden Entwicklung aus, in der die bestehenden
Einfamilienhäuser sukzessive durch 5-geschossige, turmartige Wohnhäuser ersetzt werden. Um das zu
erreichen sollen die baurechtlichen Spielregeln für dieses Quartier abgeändert werden.
Ziel dieser städtebaulichen Entwicklung müsste es sein, die bestehende Einfamilienhaus-Siedlung massiv zu
verdichten und Bedingungen zu schaffen, damit in den Erdgeschossen auch Läden eingerichtet werden und
damit sich eine gewisse Urbanität breit machen könnte.
Bestehende Situation und Entwicklungspotenziale
Die Siedlung Heinrichstrasse ist ein idyllisches Einfamilienhaus-Quartier und wirkt, gefasst von der
Industriestrasse, der Falmenstrasse, der Oberlandstrasse und der Dammstrasse wie eine kleine Insel im Zentrum
von Uster. Eine in den 1920er Jahren erstellte Einfamilenhauskolonie zwischen der Heinrich- und der
Industriestrasse bildet den ältesten Teil der Siedlung, die später bis zur Oberlandstrasse ausgedehnt wurde. Die
eher kleineren, zweigeschossigen Einfamilienhäuser wurden aber in der Zwischenzeit mehrheitlich ausgebaut,
mit Ergänzungsbauten versehen oder ersetzt. Heute wirkt das Quartier mit seinen Gebäuden, Vorbauten und
individuellen Gartengestaltungen sehr heterogen. Speziell an der Siedlung Heinrichstrasse ist ihre Lage. Gleich
neben dem Bahnhof von Uster gelegen und nur 10 Bahnminuten vom Zentrum von Zürich entfernt, ist sie wohl
eine der best erschlossenen Einfamilienhaus-Siedlung der Region. Der durch ihre zentrale Lage bedingte
wirtschaftliche Druck auf die Siedlung wächst denn auch, das zeigen zwei kürzlich eingereichte Baugesuche für
weit grössere Ersatzbauten. Und in der Tat lässt das heutige Baurecht schon jetzt 3-geschossige Wohnbauten
und eine Ausnützung von 100% zu. Das Entwicklungspotenzial des Heinrichstrassen-Quartier ist gross und eine
Verdichtung aus verschiedenen Gründen wünschenswert. Zum einen soll die hervorragende Verkehrslage von
mehr Menschen benutzt werden können und zum anderen soll das Quartier in Zukunft auch mehr
Zentrumsfunktionen für die Stadt Uster übernehmen. Die Heinrichstrasse wird sich mittelfristig in ein
innerstädtisches Quartier verwandeln. Eine der Schwierigkeiten dieser Entwicklung wird die kleinteilige
Parzellierung des Quartiers und damit verbunden die vielseitigen Interessen der zahlreichen Besitzer sein. Eine
grossflächige Lösung scheint ausgeschlossen, vielmehr haben Entwicklungskonzepte für dieses Quartier nur
eine Chance, wenn sie den heutigen Eigentumsverhältnissen Rechnung tragen.
Entwicklung bei heutiger Baurechtslage
Das Quartier Heinrichstrasse liegt in der Zentrumszone Z3, es kann somit schon heute 3-geschossig bebaut
werden. Mit einer Ausnützungsziffer von 100% kann es auch eine weit höhere Nutzungsdichte erreichen wie
heute. Einschränkend dabei sind die kleinen Parzellen und mit ihnen verbunden die kleinen
Gebäudegrundflächen.
Vorschlag zur Verdichtung
Die Kleinmassstäblichkeit des Quartiers soll nicht in erster Linie Handicap einer Entwicklung, sondern vor allem
auch Charakter des neuen, verdichteten Stadtteils sein. Fünfgeschossige, turmartige Wohnbauten übernehmen
die Kleinteiligkeit des heutigen Quartiers und schaffen so ein eigenwilliges, unvergleichliches Zentrum mit
vervierfachter Nutzungsdichte. Dabei schafft ein zum Teil bis an die Parzellengrenze erweiterbares Erdgeschoss
geeigneten Platz für kleine Läden und Büros. Erreicht werden soll diese Entwicklung nicht durch eine
gemeinsame Planung, sondern viel mehr durch das Schaffen von Anreizen mittels veränderten baurechtlichen
Spielregeln.
Die Entwicklung vom Einfamilienhaus-Quartier zum verdichteten, innerstädtischen Wohnquartier wird mehrere
Jahrzehnte benötigen. Bei den rund 30 Liegenschaften ist der heutige Investitionsbedarf sehr unterschiedlich. Es
gibt Liegenschaften, in die in den letzten Jahren massiv investiert wurde und andere, in die dringend investiert
werden müsste, weil sie nicht mehr heutigen Wohnvorstellungen entsprechen. Das heisst, die Interessen der
Liegenschaftenbesitzer sind dementsprechend vielfältig und die Zeithorizonte für neue Investitionen
unterschiedlich. Den über die Mehrnutzung erzielten Mehrwert der Liegenschaften und der wirtschaftliche Druck
Uster und die Region könnte allerdings den Prozess beschleunigen.
Bestehendes Baurecht :
max. Vollgeschosse: 3
max. 2 Dachgeschosse
keine Gebäud ehöhe definiert
keine Gebäudelänge definiert
max. 100 % Ausnützung
Wohnanteil min. 20%
Grenzabstände Nachbarn 3.50 m
Erker-Regelung (PBG § 100, 256)
Baurechtlicher Vorschlag für die Umsetzung :
Zugelassene Vollgeschosse 5
Verzicht auf Dachgeschosse(PBG § 292; Attika 1/3)
Maximale Gebäudehöhe 16 Meter
Maximale Gebäudelänge 30 Meter (ohne EG)
Im Erdgeschoss einseitige Grenzbauweise möglich (Zusammenbau)
Keine Ausnützungsbeschränkung
Minimaler Wohnanteil 50%
Verzicht auf Erker-Regelung (PBG § 100, 256)
Gebäudevorsprung 2 Meter, 1/3 der Strassenfassade über alle Geschosse